AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der HAESSLER Information GmbH

1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der HAESSLER Information GmbH (nachfolgend HAESSLER genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen können nicht anerkannt werden, es sei denn, sie werden von HAESSLER schriftlich bestätigt.


2.Vertragsschluss
Der Kaufvertrag über den oder die vom Kunden ausgewählten Artikel wird geschlossen, wenn HAESSLER die Bestellung durch die Lieferung der Ware annimmt. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung durch eine maschinell erzeugte Auftragsbestätigung bewirkt noch keinen Vertragsschluss.


3. Widerrufsrecht
Dem Kunden stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, über die er bei der Bestellung – soweit erforderlich – belehrt wird. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40,00 nicht übersteigt.


4. Lieferbedingungen
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin verbindlich zugesagt worden ist.


5. Ergänzende Lizenzbedingungen für Software
Für Softwareprodukte gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Software-Lizenzverträge. Es wird darauf hingewiesen, dass Softwareprodukte (Handbuch und Programm) urheberrechtlich geschützt sind. Darüber hinaus erklärt der Kunde, indem er die Software installiert, kopiert, downloadet, darauf zugreift oder sie anderweitig verwendet, sich damit einverstanden, an die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Software-Lizenzverträge gebunden zu sein.


6. Gewährleistung
Liegt ein Mangel der gekauften Ware vor, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch hinsichtlich der gelieferten Ware beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware.


7. Rügeobliegenheit
Offensichtliche Mängel der gekauften Ware hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach Bekanntwerden gegenüber HAESSLER zu rügen. Dies gilt auch, soweit dem Kunden eine Ware testweise überlassen wird. Kommt der Kunde seiner Rügeobliegenheit nicht nach, so verliert er insoweit seinen Gewährleistungsanspruch.


8. Haftung
HAESSLER haftet der Höhe nach unbegrenzt auf Schadensersatz für schuldhaft von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von HAESSLER oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht werden, und - soweit HAESSLER eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit der Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen
oder eine sonstige Garantie übernommen hat - für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie entstehen. Ferner haftet HAESSLER nach Maßgabe der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder etwaiger anderer zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HAESSLER der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere haftet HAESSLER – unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen – nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Schäden, die am Datenbestand des Kunden, an Datenträgern oder an anderen Programmen eingetreten sind. Dem Kunden ist bekannt, daß er für eine regelmäßige Sicherung seiner Datenbestände zu sorgen hat. Die vorstehenden Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.


9. Zahlungsbedingungen
Software, Bücher und andere Produkte werden im Regelfall gegen Bankeinzug, Nachnahme oder Rechnung geliefert. Der Kaufpreis ist mit Erhalt der Ware fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, ist HAESSLER unbeschadet der ihr nach dem Gesetz zustehenden Ansprüche auf Verzugszins und Schadensersatz berechtigt, für jedes Mahnschreiben einen Betrag in Höhe von € 2,50 in Rechnung zu stellen.


10. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von HAESSLER nicht bestritten worden sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HAESSLER.


12. Dienstleisungen
Soweit HAESSLER für den Kunden Werk- oder Dienstleistungen erbringt, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen in Ziff. 7. Der dabei typischerweise vorhersehbare Schaden überschreitet den Vergütungsanspruch für die Werk- oder Dienstleistung regelmäßig nicht.


13. Datenschutz
Informationen, die HAESSLER vom Kunden erhält, dienen ausschließlich zur Abwicklung von Bestellungen, zur Lieferung von Waren, zum Erbringen von Dienstleistungen und zur Abwicklung der Zahlungen. Die Informationen werden des weiteren verwendet, um mit dem Kunden über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Angebote zu kommunizieren sowie dazu, Datensätze und Kundenkonten bei HAESSLER zu unterhalten und zu pflegen sowie dem Kunden Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen. Die Informationen werden auch dazu genutzt, die Internetplattform zu verbessern, einem Missbrauch der Website vorzubeugen oder solche aufzudecken oder Dritten die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen in unserem Auftrag zu ermöglichen.Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung, die der Kunde gesondert abrufen kann.


14.Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der HAESSLER Information GmbH für HAESSLER Sofware-Lizenzverträge

Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HAESSLER Information GmbH (nachfolgend HAESSLER genannt) gelten für die Nutzung von Softwareprodukten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen können nicht anerkannt werden, es sei denn, sie werden
von HAESSLER schriftlich bestätigt. Darüber hinaus erklärt der Kunde, indem er die Software installiert, kopiert, downloadet, darauf zugreift oder sie anderweitig verwendet, sich damit einverstanden, an die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein.


2. Lizenzgewährung
HAESSLER räumt dem Kunden für die separat durch Bestellung bestimmte Anzahl von Arbeitsplätzen auf Dauer das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an der Software zu den Bedingungen dieses Lizenzvertrages ein.


3. Umfang der Lizenzgewährung
Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software auf dem Computer zu installieren und zu verwenden. Eine Mehrfachnutzung auf mehreren Computern oder eine Nutzung im Netzwerk ist nur bei entsprechender Gestattung zulässig. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies für die Benutzung der Software notwendig ist. Hierzu gehört die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher des eingesetzten Computers sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus darf der Kunde nur eine Vervielfältigung zu Sicherheitszwecken vornehmen.


4. Weitergabeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, weder die Software noch die Programmdokumentation einschließlich der Begleitmaterialien an Dritte weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich, jeden mit der Software arbeitenden Mitarbeiter auf den vertraulichen Umgang mit der Software, der Programmdokumentation sowie den Begleitmaterialien hinzuweisen.


5. Dekompilierung
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ohne vorherige Zustimmung von HAESSLER zu verändern, zu dekompilieren oder einzelne Funktionen oder Teilprogramme herauszulösen, beispielsweise um diese weiterzuentwickeln oder gesondert einzusetzen.


6. Updates
HAESSLER behält sich vor, weitere Versionen oder Updates der Software anzubieten. In diesem Fall liegen der Softwarenutzung ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.


7. Verletzung von Schutzrechten Dritter
Der Kunde wird HAESSLER unverzüglich informieren, sollten Dritte ihm gegenüber wegen des Einsatzes der Software die Verletzung von Schutzrechten behaupten. Die Abwendung derartiger Ansprüche obliegt ausschließlich HAESSLER und den von ihr Beauftragten.


8. Haftung
HAESSLER haftet der Höhe nach unbegrenzt auf Schadensersatz für schuldhaft von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leib, Leben und Gesundheit, für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von HAESSLER oder ihren Erfüllungsgehilfen verursacht werden, und - soweit HAESSLER eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit der Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen
oder eine sonstige Garantie übernommen hat - für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie entstehen. Ferner haftet HAESSLER nach Maßgabe der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder etwaiger anderer zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HAESSLER der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere haftet HAESSLER – unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen – nicht für Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Schäden, die am Datenbestand des Kunden, an Datenträgern oder an anderen Programmen eingetreten sind. Dem Kunden ist bekannt, daß er für eine regelmäßige Sicherung seiner Datenbestände zu sorgen hat. Die
vorstehenden Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.


9. Kündigung
Ungeachtet der Überlassung der Software auf Dauer ist HAESSLER berechtigt,Verstöße des Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anlaß zu nehmen, die Lizenzeinräumung fristlos zu kündigen. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, die Software, die Programmdokumentation und alle Begleitmaterialien unverzüglich an HAESSLER zuückzugeben oder diese zu vernichten.


10. Nennung in Referenzlisten
Der Kunde ist damit einverstanden, daß HAESSLER seinen Namen zum Zwecke der Werbung in Referenzlisten aufführt. HAESSLER wird dabei aber den berechtigten Interessen des Kunden Rechnung tragen.


11. Anwendbares Recht. Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, ist Gerichtsstand Pforzheim.

Sonderregelungen für HAESSLER Pensionsrückstellungen HPR


1. Grundsatz
Soweit es sich bei der erworbenen Software um das Produkt HAESSLER Pensionsrückstellung HPR handelt (nachfolgend Software genannt), gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.


2. Heubeck-Tafeln
Die Software enthält Daten aus den Richttafeln 1998 und/oder Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck (im folgenden Richttafel-Daten genannt) in Lizenz der Heubeck-Richttafeln-GmbH (im folgenden HEUBECK genannt). Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was den Bestand dieser Rechte gefährden könnte. Der Kunde ist berechtigt, die Richttafel-Daten nur für eigene, interne Zwecke nutzen, und zwar nur in dem Umfang und der Funktionalität, wie sie ihm durch die Software bereitgestellt werden, und zur Nutzung durch
die von ihm benannten Benutzer, für die er eine Lizenz erworben hat. Dem Kunden ist jegliche Vervielfältigung der Richttafel-Daten untersagt, es sei denn, die Nutzung der Richttafel-Daten zu internen Zwecken erfordert technisch zwingend eine solche Vervielfältigung (z.B. beim Erstellen von Sicherungskopien). Sämtliche Marken- und Urheberrechtshinweise bzgl. der Richttafel-Daten sind in vom Kunden erstellte Vervielfältigungen in unveränderter Form zu übernehmen. Zur Änderung bzw. zur sonstigen Bearbeitung der Richttafel-Daten (ggf. durch Dritte) ist der Kunde nur berechtigt, sofern und soweit dies zu einer Fehlerbeseitigung in den Richttafel-Daten zwingend notwendig ist und HAESSLER ihrer Gewährleistungspflicht auch nach dem Setzen einer angemessenen Frist zur Leistung bzw. Nacherfüllung nicht nachkommt, und auch HEUBECK nach Setzen einer angemessenen Frist durch den Kunden zur Fehlerbehebung diese nicht vornimmt. Dem Kunden ist es untersagt, die die Richttafel-Daten der Software betreffenden Softwareteile zu übersetzen/dekompilieren und damit einhergehende Vervielfältigungshandlungen vorzunehmen. Über die vorstehend ausdrücklich eingeräumten beschränkten Nutzungsrechte hinaus erwirbt der Kunde an den Richttafel-Daten keine weiteren Nutzungs- oder gar Verwertungsrechte. HEUBECK behält sich insbesondere sämtliche Rechte zur Verbreitung,Vermietung, Unterlizenzierung,Vorführung,Ausstellung sowie Veröffentlichung der Richttafel-Daten vor. Gleiches gilt für die Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrechte, soweit vorstehend nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Die an den Richttafel-Daten eingeräumten Nutzungsrechte sind auf den Objektcode beschränkt. Ein Anspruch auf den Quellcode besteht nicht.